Berufsunfähigkeitsversicherungen – eine Sparte der AXA Versicherungen
Zu den führenden Finanzdienstleistern und Versicherern in Deutschland zählt der AXA Konzern. Zu seinen Hauptgeschäften zählen die Schaden- und Unfallversicherungen. Aber auch Lebens- und Krankenversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen bietet die AXA den Kunden an. Ebenfalls im Programm sind die Altersvorsorgeversicherungen, sei es privat oder betrieblich, und zusätzlich Vermögensanlagen und Finanzierungen.
Die Definition der Geschäfte sind einmal AXA Versicherungen, Vorsorge und Vermögensmanagement. Unter diesem Geschäft versteht die AXA private Formen der Vorsorge wie z.B. Lebens- und Krankenversicherungen, Unfall- und Schadenversicherungen sowie Finanzierungen und Vermögensanlagen. Die Palette der Angebote steht nicht nur Privatkunden zu Verfügung, sondern auch den Geschäftsleuten und der Industrie.
Ein Zweig der AXA Versicherungen befasst sich mit den Berufsunfähigkeitsversicherungen. Viele Arbeitnehmer, die berufsunfähig werden, haben Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Um diese Rente zu bekommen, bedarf es einen langwierigen Weg, denn die Rentenkassen sind leer und die Auslese, wer inwieweit erwerbsunfähig ist, hängt von vielen Kriterien ab. Glücklich ist derjenige, der sich abgesichert hat. Diese Form nennt sich Berufsunfähigkeitsversicherung. Meist werden die Berufsunfähigkeitsversicherungen gemeinsam mit Lebensversicherungen abgeschlossen. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen treten in Kraft, wenn der Arbeitnehmer seinen zuletzt gewählten Beruf nicht mehr ausüben kann. Er bekommt dann eine Berufsunfähigkeitsrente. Doch zuvor muss er beweisen können, dass aufgrund seines Gebrechen, etwa lange Krankheit ohne Aussicht auf Besserung oder Verfall der Kräfte, nicht mehr in der Lage ist, für einen Zeitraum von 6 Monaten in seinem derzeitigen Beruf zu arbeiten. Dies ist durch Ärzte und Gutachten nachzuweisen. Auch kann es passieren, dass der Arbeitnehmer einen anderen Berufsweg einschlagen muss, denn es liegt im Ermessen der Beurteilenden, inwieweit eine leichtere Arbeit für den Versicherungsnehmer in Frage kommt.